SENATs-FORDERUNG DURCHGESETZT: BIENENSCHUTZ-MASSNAHME NUN ZUGELASSEN!

Im Jänner 2018 publizierte der SENAT DER WIRTSCHAFT im PLÄDOYER 2018-Nr.1 die Notwendigkeit, Hyperthermie-Geräte mit integrierter Befeuchtungseinrichtung zur Varroamilbenbekämpfung mittels Wärmebehandlung von entnommenen Brutwaben gegen das besorgniserregende Bienensterben in den Förder-Katalog aufzunehmen, um dadurch den Einsatz entsprechender Instrumente, wie z.B. des Varroa-Controllers, zu ermöglichen. Dieser Forderung wurde jetzt Folge geleistet!

Der SENAT, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Johannes Linhart, führte nach der Veröffentlichung des PLÄDOYERs gemeinsam mit dem international anerkannten Experten Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Wolfgang Wimmer (Imker, Geschäftsführer der ECODESIGN company GmbH), mehrere Folgegespräche mit VerantwortungsträgerInnen im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, um die im PLÄDOYER genannte, sinnvolle und wissenschaftlich untermauerte Forderungen durchzusetzen.

 

 

Die drastische Reduzierung der Bienenvölker durch die Varroa-Milbe stellt die größte Gefahr für die landwirtschaftliche Produktion des Landes und damit für die Lebensmittelversorgung dar. Daher muss alles unternommen werden, um sinnvolle Maßnahmen zuzulassen und zu fördern, die mitunter ohne den Einsatz von Chemie auskommen.

Johannes Linhart kommentiert die Änderung der Förderrichtlinien wie folgt: “Es ist ein unglaublicher Erfolg des SENATs gegen die Chemie-Lobby und ein Sieg für die Bienen, die mit ihrer Bestäubungsleistung die wichtigsten landwirtschaftlichen MitarbeiterInnen des Landes sind. Ökologische und biologische Maßnahmen müssen die bevorzugte Behandlungsmethode gegen den Befall durch die Varroa-Milbe werden. Dafür wurde jetzt ein wesentlicher Schritt getan. Ein besonderer Dank für die fachliche Unterstützung gebührt dabei Univ.-Prof. Wimmer!”

 

 

>> ZU DEN DETAILINFORMATIONEN: Änderungen in der Neueinsteiger-, Kleingeräte- und Investitionsförderung

 

Diese Initiative des SENAT DER WIRTSCHAFT berücksichtigt folgende UN-Nachhaltigkeitsziele (“Sustainable Development Goals”, kurz SDGs):

 

SDG 2: KEIN HUNGER – beinhaltet Ernährung und Lebensmittel-Sicherheit

SDG 12: VERANTWORTUNGS-VOLLE KONSUM- UND PRODUKTIONS-MUSTER

SDG 15: LEBEN AM LAND – beinhaltet Artenschutz und Biodiversität

SDG 17 – PARTNERSCHAFTEN ZUR ERREICHUNG DER ZIELE