SOZIALUNTERNEHMERTUM VERBINDET SOZIALE WIRKUNG MIT BUDGET-ENTLASTUNG! DAFÜR BRAUCHT ES OPTIMIERTE RAHMENBEDINGUNGEN.


Der SENAT DER WIRTSCHAFT richtet mit diesem PLÄDOYER einen Appell an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Frau BM Mag.a Beate Hartinger, die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Frau BM Dr.in Margarete Schramböck, sowie an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Herrn BM Dr. Josef Moser, zur umgehenden Herstellung ressortübergreifender, zukunftsorientierter Rahmenbedingungen für SozialunternehmerInnen („Social Entrepreneurs“). Dadurch wird die Übernahme von sozialen Aufgaben des Staates durch die Zivilgesellschaft vereinfacht und das Bundesbudget entlastet.

ZUSAMMENFASSUNG

  • SozialunternehmerInnen übernehmen in immer größerem Maße soziale Dienste, die Öffentliche Stellen aufgrund der Fülle ihrer Aufgaben und limitierter Budgetmittel nicht umfassend abdecken können.
  • Das Ziel dieser Social Entrepreneure ist es, soziale Dienstleistungen und Produkte dauerhaft unternehmerisch, d.h. selbsttragend, zu erbringen – und nicht in Bundesbudget-belastenden Dauerabhängigkeiten von Sozialförderungen.
  • Dafür müssen jetzt zukunftsrelevante Rahmenbedingungen geschaffen werden, die wir in dieser PLÄDOYER-Ausgabe darstellen, wie z.B. eine unabhängige Interessensvertretung, eine dafür passende, eigene Unternehmens-Rechtsform u.ä.

DETAILINFORMATIONEN

Grundsätzliches

Soziale Aufgaben zu übernehmen und zu lösen erfolgt in Österreich zu einem beträchtlichen Ausmaß in meist vereinsorganisierter Form durch Freiwilligkeit. Das Engagement aller ehrenamtlichen Organisationen in diesem Bereich kann nicht genug geschätzt werden! Unter Berücksichtigung der folgenden Entwicklungen wird jedoch eine noch umfassende Aufgabenübernahme auf der Basis der Freiwilligkeit nicht möglich sein:

  1. Durch Automatisierung, Digitalisierung und Robotik werden repetitive Tätigkeiten in zunehmendem Maße nicht mehr durch Menschen, sondern durch Maschinen erledigt werden. Wenn diese Menschen an wirklich werthaltigen Beschäftigungen interessiert sind (und davon gibt es immer mehr!), können sie dort Arbeit finden, wo die Zivilgesellschaft bereit ist, soziale Aufgaben zu übernehmen.
  2. Verstärkt wird dieser Trend durch eine stetig wachsende Zahl von unternehmerisch agierenden Persönlichkeiten, die aus ihren bisherigen Berufen aussteigen, um für die Gesellschaft wertvolle soziale Aufgaben zu übernehmen. Diese sind bereit, Energie, Zeit, Know-how und auch finanzielle Mittel in die Entwicklung von unternehmerisch konzipierten Sozialprojekten zu investieren, die als „Impact-Investments“ bekannt geworden sind. Messgröße für die „Rentabilität“ des Investments ist die soziale Wirkung.
  3. In Österreich wird weder auf Interessensvertretungs-Ebene (z.B. Wirtschaftskammer), noch auf rechtlicher Ebene zwischen Sozial-Unternehmen und solchen, die ausschließlich traditionellen kommerziellen Zwecken dienen, unterschieden. Das betrifft die Rechtsform, wie auch die Gründungsbürokratie. Schlimmer noch: Der Unterschied wird von Kammern gar nicht verstanden bzw. geleugnet. Daher starten viele InitiatorInnen sozial orientierter Projekte mit einem Verein, beantragen Förderungen aus den Budgettöpfen des Bundesministeriums für Soziales und weiterer verfügbaren Fördermöglichkeiten und halten dieses Konstrukt über Jahre aufrecht, wenngleich das Projekt bereits wirtschaftlich selbstständig tragfähig wäre.

Es müssen daher Rahmenbedingungen geschaffen werden, die das unternehmerische Lösen sozialer Herausforderungen beflügelt und nicht – wie es momentan der Fall ist – hemmt. Das ist arbeitsmarktpolitisch, gesellschaftspolitisch und auch budgetpolitisch von immer wesentlicherer Bedeutung. Der SENAT DER WIRTSCHAFT fordert kein zusätzliches Geld, sondern ist an der Förderung unternehmerischer Freiheit und am sinnvollen Einsatz der vorhandenen Sozialförderungsmittel interessiert.

“S-GmbH” als Rechtsform für Sozial-Unternehmen

Bei dem bereits zum vierten Mal veranstalteten SEF – SOCIAL ENTREPRENEURSHIP FORUM des SENAT DER WIRTSCHAFT wurde am 25. September 2017 von den InputgeberInnen am Podium die Etablierung einer speziellen Rechtsform für Sozialunternehmer als sinnvolle Maßnahme diskutiert.

Eine „S-GmbH“ (Soziale GmbH), wie sie hier vorgeschlagen wird, ist in ihrer Grundform nach wie vor eine GmbH, was die rechtlichen Grunderfordernisse betrifft, weist in ihrem Unternehmensgegenstand jedoch insbesondere den sozialen Impact des Geschäftsmodells aus und ist verpflichtet, diesen auch im Zuge der Berichtserfordernisse zu dokumentieren. In der Praxis der Unternehmensführung gibt es zwischen einem Sozialunternehmen (der S-GmbH) und einem traditionellen Unternehmen (der GmbH) wenig Unterschiede. Genauso, wie die einen nicht ständig an die Weltrettung denken, träumen die anderen nicht immer vom Profit.

Gründe für die Etablierung der „S-GmbH“:

  • Es fehlt in Österreich eine vernünftige und praktikable rechtliche Lösung für das Thema Gemeinnützigkeit. Dabei muss festgehalten werden, dass das Vereinsgesetz in seiner aktuellen Form für eine fortlaufende, unternehmerisch orientierte Tätigkeit untauglich ist, was z. B. die Situation der nicht möglichen VSt-Abzugsfähigkeit oder die verschiedenen dienstrechtlichen Erfordernisse betrifft.
  • Eine „S-GmbH“ ermöglicht daher die gleichberechtigte Nutzung steuerlicher und arbeitsrechtlicher Vorteile, z.B. Lohnnebenkostenzuschuss, Beschäftigungsbonus, Vorsteuer-Abzug etc.
  • Ein Unternehmen mit entsprechender Rechtsform ist als Arbeitgeber im Sozialbereich eindeutig erkennbar und erleichtert den UnternehmerInnen daher den Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften.
  • Eine „S-GmbH“ ist in ihrer Öffentlichkeitswirksamkeit zuverlässiger als ein Verein, rechtlich klar geregelt und daher für Impact-InvestorInnen attraktiv.
  • Dadurch wird SozialunternehmerInnen der Zugang zu Risikokapital erleichtert. Derartige Investments schaffen Arbeitsplätze im Sozialbereich und garantieren sozialen Impact.
  • Eine S-GmbH bietet einen soliden rechtlichen Rahmen für die Teilnahme am Förderinstrumentarium, wie es von Agenturen wie FFG, AWS und ADA erfolgreich abgewickelt wird. Mit entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen können diese Calls aufgrund der enormen Nachfrage auf solider Vergabebasis weitergeführt und inhaltlich ausgeweitet werden.
  • Eine eigene Rechtsform bildet in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür, dass sozial wichtige Aufgaben – vor allem durch deren gewaltigen Umfang – nicht nur freiwillig und pro bono übernommen werden können. Aus dieser Tätigkeit kann auch Einkommen für Arbeitskräfte generiert werden sowie Gewinne erwirtschaftet werden, damit neue Sozialinitiativen finanziert werden können. Gelingt dieser Schritt nicht, wird eine immer größere Zahl von Menschen in eine unfinanzierbare soziale Abhängigkeit von Almosen geführt und soziale Tätigkeit niemals die Wertschätzung erfahren, die ihr zusteht.

Vereinfachung der bürokratischen Erfordernisse

Folgende dringend notwendige Änderungen der bürokratischen Rahmenbedingungen sind im Zuge einer massiven Deregulierungs- und Reformnotwendigkeit umzusetzen:

  1. Überfällig ist die Abschaffung von zahlreichen Formvorschriften im Gesellschaftsrecht (z.B. Notariatsakten, notariellen Beurkundungen).
  2. Ebenso ist eine umfassende Reform des Firmenbuchs notwendig, um die Transformation einer „hoheitlichen Behörde“ in eine „Serviceeinrichtung“ zu erreichen, bei der nicht jeder unternehmerische Schritt inhaltlich geprüft wird, bei der Erledigungen fristgebunden sind und die Korrespondenz in Englisch selbstverständlich möglich ist. Dies ist für internationale Impact-InvestorInnen eine Voraussetzung.
  3. Eine Flexibilisierung der Anteilsklassen der GmbH ist notwendig, um stimmrechtslose Anteilsklassen für MitarbeiterInnen und Präferenzen für InvestorInnen zu ermöglichen.
  4. Neben der Etablierung einer eigenen Rechtsform für Social Businesses ist eine Verbesserung des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts zu nennen. Im Zuge dessen müssen kluge Lösungen gefunden werden, um Hybrid-Förderungen und Hybrid-Finanzierungen möglich zu machen.
  5. Alle Maßnahmen bedürfen der Integration in bestehende Strukturen, d.h. sie müssen die nötige Flexibilität und Integrationsfähigkeit der bestehenden Strukturen fördern. Dies steht im Kontext mit dem zurecht hohem Anspruch an die öffentliche Leistung.
  6. Auf politischer Seite wird eine tragfähige Governance Die ressortübergreifende Komplexität erfordert klare Zuständigkeiten, damit andere Öffentliche Einrichtungen (wie Landesregierungen, Bezirksverwaltungsbehörden, Stadtverwaltungen und Gemeinden) ihre, in richtiger Einschätzung der sozialen Situation entwickelten, oftmals ambitionierten und zukunftsorientierten Konzepte auf zuverlässiger Basis etablieren können.

Regressives Fördermodell für Sozialunternehmen

Die bereits seit Jahren mit dem Bundesministerium für Soziales besprochene Reform der Fördersystematik von Sozialprojekten, ist noch immer nicht umgesetzt. Erstmals wurde eine derartige notwendige Veränderung bereits mit BM a.D. Rudolf Hundstorfer in seiner aktiven Zeit als Bundesminister diskutiert. Sie muss nun endlich umgesetzt werden. Hier der grundsätzliche Lösungsansatz nochmals zusammengefasst:

  1. Sozialprojekte werden vielfach aus budgetären Mitteln gefördert – und das über viele Jahre.
  2. Eine konstant steigende Anzahl von Sozialprojekten hat die Chance, Gewinne zu erwirtschaften und damit eine Unabhängigkeit von öffentlichen Fördermitteln zu erlangen.
  3. Sie vermeiden diesen Schritt vielfach, da beim erstmaligen Erreichen der Gewinnzone der Förderanspruch zu 100 % entfällt, aber andererseits eine Sicherung der Ertragsfähigkeit des Sozialprojekts noch nicht dauerhaft gegeben ist.
  4. Mit dem Erreichen der Gewinnzone verändert sich das Wesen der geförderten Institution: Aus einem Sozialprojekt wird ein Unternehmen und damit ändert sich auch die Ressortzuständigkeit – weg vom Bereich Soziales, hin zum Bereich Wirtschaft.

Daher bedarf es eines ressortübergreifenden, regressiven Fördermodells, bei dem nicht sofort der gesamte Förderanspruch verfällt, sondern in Anpassung an die erzielten Gewinne, der Förderanspruch schrittweise zurückgenommen wird und somit ein sanfter, aber sozial abgesicherter Übergang in die finanzielle Selbstständigkeit des Sozialprojekts gewährleistet wird. Damit wird das Sozialbudget von Dauerförderungen befreit und so entlastet, womit die beschränkt vorhandenen Mitteln neuen Initiativen als Anstoßfinanzierung bereitgestellt werden können.

Eine unabhängige Interessensvertretung entsteht

Durch ihre Spezifika sind soziale Unternehmen darauf angewiesen, dass ihre Interessen überbetrieblich vertreten werden. Das Modell einer institutionellen Interessensvertretung für SozialunternehmerInnen, die permanent dafür wirkt, die nötigen Rahmenbedingungen herzustellen, wie eben auch die praxisgerechte Ausrichtung der rechtlichen Grundlagen herbeizuführen, wird vom SENAT DER WIRTSCHAFT befürwortet.

Diese Notwendigkeit ergibt sich außerdem durch die wachsende Anzahl von Sozialunternehmen, den hinterherhinkenden Adaptierungen zukunftsorientierter Rahmenbedingungen und der Ignoranz des Themas bei bestehenden Interessensvertretungen (z.B. Wirtschaftskammer). Social Businesses werden im Rahmen dieser neuen Interessensvertretung ihre Anliegen sammeln und klar kommunizieren. Während die Multi-Stakeholder-Gruppe (MSK) rund um

  • AWS,
  • Rat für Forschung und Technologieentwicklung,
  • RPCK Rastegar Panchal,
  • Impact Hub,
  • Ashoka und der
  • Industriellenvereinigung

zwischen Politik und Social Entrepreneurship koordiniert, wird nun das von talentify-Gründer Bernhard Hofer initiierte „SENA – Social Entrepreuneurship Network Austria“ eine wichtige Anlaufstelle für SozialunternehmerInnen in Österreich bilden.

Dieser Verein wird wesentlich zur Vernetzung und Identitätsbildung von Social Entrepreneurs beitragen und als weiterer Motor des heimischen Ökosystems für Social Entrepreneurship wirken. Es ist angedacht, verschiedenste Stakeholder aus dem Bereich zu involvieren d.h. nicht nur die sozialen Unternehmen, sondern auch andere Organisationen wie z.B:

  • den SENAT DER WIRTSCHAFT, die Social Entrepreneurship-Gruppe von Studierenden (SEF, SIA, sic, WTZ Ost, SII, RB Amaphiko), den Social Impact Award, Austrian Startups, Institutionen aus dem Forschungsbereich (NPO/SE Kompetenzzentrum WU Wien, ZSI – Zentrum für Soziale Innovation), Entrepreneurship Education Bereiche (IFTE, WU, TU), Stiftungen (Erste Foundation, Thurnauer Privatstiftung, Julius-Raab-Stiftung, Sinnstifter Verband u.a.).

Der Dachverband wird nicht in bestehende, starre Strukturen eingegliedert werden, sondern vor allem die Fähigkeit besitzen agil, im schnelllebigen und sich ständig verändernden Social Business-Umfeld tätig zu sein. Zu den Aufgaben der gerade in Gründung befindlichen Interessensvertretung könnten, neben der Vernetzung der Mitglieder untereinander, u.a. zählen:

  • Bildung von Allianzen und externe Partnerschaften auf internationaler Ebene.
  • Erhöhung der Medienwirksamkeit des Sozialunternehmertums.
  • Veröffentlichtung von Arbeitspapieren und Umsetzungsvorschlägen.
  • Funktion als Kommunikationskanal und Hebel zu politischen EntscheidungsträgerInnen.
  • Definitionserarbeitungen von Social Entrepreneurship und Social Business.
  • Forschungsarbeit (z.B. internationale Vergleiche der Policy-Landschaften etc.).
  • Förderung von „Impact Multiplication“.
  • Entwicklung eines Instrumentariums für „Impact Measurement“.
  • Etablierung eines Social Business-Gütesiegels.

Bereits 2014 (!!) wurden im Rahmen einer von mehreren MSK-Mitgliedern organisierten Konferenz zehn Kernpositionen an die Politik zum Thema des Sozialunternehmertums übergeben (Download-Link: Siehe Quellen am Ende dieses PLÄDOYERs).

Verankerung im Bildungswesen notwendig

Soziales Unternehmertum muss im Bildungssystem verankert werden – was im übrigen für das Unternehmertum an-und-für-sich in gleicher Weise gilt. Aufklärung, Information und ein Bildungszugang zum Thema Social Entrepreneurship ist dringend notwendig, um junge Menschen zu selbstbestimmten, unternehmerischen Menschen auszubilden, die ihre Zukunft und somit unser Land selbst mitgestalten.

Ein Hebel dafür ist die starke Einbindung der universitären/studentischen Seite (z.B. des SEF-Social Entrepreneurship-Forums der WU), junger und damit bildungsnahen UnternehmerInnen (z.B. über den JUNGEN SENAT DER WIRTSCHAFT) und der Schulen, um passende Bildungsangebote gemeinsam mit der Zielgruppe zu entwickeln und deren Bedürfnisse und Ziele in einer schnell wachsenden und sich ständig verändernden Gesellschaft verstehen zu können.

Conclusio

Der Nährboden für Soziale Innovation durch Social Entrepreneurship ist gerade in unserer österreichischen Marktwirtschaft, die stets sozial und ökologisch ausgerichtet war, bestens gegeben, wurde doch in unserem Land die Ökosoziale Marktwirtschaft durch BM a.D. DI Dr. Josef Riegler geboren. In diesem historisch aufbereiteten Umfeld muss klar sein, dass „Innovation“ nicht nur ein technischer Prozess ist, sondern vor allem auch eine gesamtgesellschaftliche Veränderung beinhaltet, die an Wirkung und Verant-wortungsübernahme orientiert ist.

Beim SEF16 (Social Entrepreneurship Forum 2016 des SENAT DER WIRTSCHAFT) richtete Caritas-Präsident Monsignore Michael Landau folgende Worte an das Auditorium „Eine globale Wirtschaft braucht neue Qualitätskriterien, die sich daran orientieren, ob sie einen Mehrwert an Lebensqualität bringen. Wir brauchen ein mehr an Transparenz und lassen Sie mich mit Josef Beuys sagen: ‚Die Zukunft die wir wollen, muss erfunden werden, sonst bekommen wir eine die wir nicht wollen.’ Dabei aber kommt es auf jede und jeden Einzelnen an, auf unseren Mut, unsere Phantasie und unsere Kreativität im Guten. Nachhaltig agierende Unternehmen sind Unternehmen, die durchaus Profit anstreben, sich aber laufend kritisch mit der Frage auseinandersetzen, welche Auswirkungen ihr Handeln auf Gesellschaft und Umwelt haben. Es sind Unternehmen die wirtschaftsgerecht, umweltgerecht und menschengerecht handeln.“

Gutes zu tun braucht somit Management – auch auf politischer Ebene, die wir hiermit dazu auffordern, zusätzlich zu den bisher gesetzten Akzenten im Bereich der Finanzierung und Sozialförderung, weitere zukunftsorientierte Schritte zu setzen, um das in diesem Bereich in den letzten Jahren ins Hintertreffen gelangte Österreich wieder an die Spitze heranzuführen, wenn es um unternehmergetriebene, soziale Exzellenz geht.

AN DIE BUNDESMINISTER/INNEN FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDZEIT UND KONSUMENTENSCHUTZ, FÜR DIGITALISIERUNG UND WIRTSCHAFTSSTANDORT UND FÜR VERFASSUNG, REFORMEN, DEREGULIERUNG UND JUSTIZ:

Die dringliche Handlungsempfehlung des SENAT

Der SENAT DER WIRTSCHAFT bekennt sich zu folgender Handlungsempfehlung zur umgehenden Umsetzung durch die obengenannten Bundesministerien:

  • Zur Herstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine „Soziale GmbH“ (S-GmbH).
  • Zur Vereinfachung der bürokratischen Rahmenbedingungen und Erfordernisse.
  • Zur Etablierung eines regressiven Fördermodells für einen sanften Übergang von geförderten Sozialprojekten zu selbstständig tragfähigen Sozialunternehmen, zur Entlastung des Sozialbudgets und zum wirkungsorientierten Mitteleinsatz.
  • Zur Unterstützung der Gründung einer unabhängigen Interessensvertretung für SozialunternehmerInnen (SENA)
  • Zur Verankerung des Sozialunternehmertums im Bildungswesen.

Wien, 14. März 2018

Für den SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich

  • Hans Harrer | Vorstandsvorsitzender
  • Jochen Ressel | Geschäftsführer – Operations
  • Vuk Markovic | Projektleitung, SEF des SdW

WEITERE INFOMATIONEN

Für zusätzliche und ergänzende Informationen zu diesem PLÄDOYER sowie über den SENAT DER WIRTSCHAFT und seine Aktivitäten, wenden Sie sich bitte direkt an:

  • Jochen Ressel, Geschäftsführer – Operations | SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich | j.ressel@senat.at | +43-676-756 756 4
  • Senator Dr. Keyvan Rastegar LL.M. (Harvard) | Rechtsanwaltskanzlei RPCK Rastegar Panchal | keyvan.rastegar@rpck.com | +43-1-532 02 50

Der SENAT DER WIRTSCHAFT dankt Senator Dr. Keyvan Rastegar für die Inputs bei der Erstellung dieses PLÄDOYERs.

LITERATUR UND LINKS

  1. Studie „Das Potenzial von Social Business in Österreich“ | WU Wien: http://bit.ly/2oz0n7Y
  1. „10 Kernpositionen für mehr gesellschaftliche Innovation und Sozialunternehmertum in Österreich“ | MSK: http://bit.ly/2oAwTqd
Am Podium des SEF17 des SENAT DER WIRTSCHAFT am 25. Sept. 2017 waren zu Gast: Senatorin Mag.a Waltraud Martius, Syncon International Management Consultants | Senatorin Dr.in Nina Ollinger LL.M., Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger | Mag.a (FH) Tanja Wehsely, Wr. Landtag – SPÖ | Mag.a Marlies Baurecht, AWS | Christine Jama MSc, SEF-WU | Senator Dr. Keyvan Rastegar LL.M. (Harvard), RPCK Rastegar Panchal | Senator Mag. Wolfgang Kowatsch, myAbility | Mag. (FH) Bernhard Hofer, talentify.me | Dr. Bernhard Weber, ICEP | Dr. Peter Vandor, MIM (CEMS), Social Entrepreneuship Center – WU | Matthias Reisinger, Impact Hub Vienna | Jakob Detering, Social Impact Award Europe | Joseph Kap-herr, Sindbad